6. 6.1 Der Beschwerdeführer 2 stellt für das Beschwerdeverfahren ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung von Rechtsanwalt C.________ als unentgeltlichen Rechtsbeistand. Das Gesuch enthält hinsichtlich des Beschwerdeführers 2 weder Belege noch Begründung und kann daher in Folge einer Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit ohne Weiteres abgewiesen werden (Urteil des Bundesgerichts 7B_1424/2024 vom 18. Juli 2025 E. 5.2.2 mit Hinweisen). 6.2 Bei diesem Ausgang des Verfahrens sind die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1’200.00, dem unterliegenden Beschwerdeführer 2 aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO).