116 Abs. 2 StPO klarerweise nicht (Urteil des Bundesgerichts 6B_902/2018 vom 31. Oktober 2018 E. 1.2). Ebenfalls keine Verletzung von Bundesrecht durch Verneinen der Angehörigenstellung liegt vor, wenn der Onkel während 30 Jahren jeden Sonntag mit der beschwerdeführenden Nichte zu Mittag ass, sie ihn regelmässig bei Spitalaufenthalten besuchte und sie sowie ihr Vater die einzigen nächsten Verwandten des Onkels waren (Urteil des Bundesgerichts 6S.89/2000 vom 29. April 2000 E. 5d; zu Art. 2 Abs. 2 aOHG, welcher in der vorliegend interessierenden Hinsicht denselben Inhalt aufweist wie Art. 1 Abs. 2 OHG).