dies ist auch der Beschwerdekammer nicht klar. Nachdem der Beschwerdeführer 2 mit seinem Antrag diese Thematik erstmals aufwarf, war die Staatsanwaltschaft jedenfalls nicht verpflichtet, vor ihrem Entscheid dem Beschwerdeführer 2 hinsichtlich seines eigenen Antrags die Möglichkeit auf Stellungnahme zu bieten.