Der Beschwerdeführer 2 macht – wie oben dargelegt – erstmals in der Eingabe vom 26. März 2025 geltend, selbst als Partei am Verfahren teilnehmen zu wollen. Die einzigen Ausführungen zur Beziehung des Beschwerdeführers 2 zum Verstorbenen darin lauten wie folgt: «Sein Onkel, [Beschwerdeführer 2], hat den Verstorbenen nur Tage vor seinem Tod und auch zuvor, wiederholt im Spital besucht und er sei als Auskunftsperson zum Zustand [des Verstorbenen] und zu seinen damaligen Äusserungen zu befragen.» Es ist offen-