2 würde. Hinter diesem Schreiben findet sich sodann eine Vollmacht des Beschwerdeführers 1. In Ermangelung eines Eingangsstempels lässt sich nicht eruieren, wann diese Vollmacht bei der Staatsanwaltschaft einging. Das Schreiben zur Klärung der Parteistellung des Beschwerdeführers 1 vom 24. Oktober 2024 jedoch bereits an den Beschwerdeführer 2 adressiert und spricht ihn explizit als Stellvertreter an. Diesem Schreiben war nur ein Formular «Privatklage» beigelegt, in dem der Beschwerdeführer 1 bereits als geschädigte Person vorgemerkt war.