Dagegen erhoben die Beschwerdeführer 1 und 2, beide vertreten durch Rechtsanwalt C.________, am 5. Mai 2025 Beschwerde. Mit Verfügungen vom 14. Mai 2025 eröffnete die Verfahrensleitung vier Beschwerdeverfahren. In der vorliegend relevanten Verfügung sistierte die Verfahrensleitung die Beschwerdeverfahren betreffend Einstellung und Beweisanträge (BK 25 199+200) bis zum rechtskräftigen Entscheid über die Zulassung der Privatklägerschaft (BK 25 217). Weiter bot sie der Generalstaatsanwaltschaft Gelegenheit, zur Zulassung der Privatklägerschaft Stellung zu nehmen.