Laien in verständlicher Art das Formular «Strafantrag – Privatklage» erklären müssen. Von der zum damaligen Zeitpunkt fast 19-jährigen Beschwerdegegnerin darf erwartet werden, dass sie die Tragweite einer Unterschrift auf einem Formular erkannt hat und sich mit allfälligen Verständnisfragen entsprechend an den anwesenden Polizisten gewendet hätte, zumal keine gegenteiligen Hinweise aus den Akten hervorgehen.