6 des Strafantrags hinsichtlich des Straftatbestands des Missbrauchs einer Fernmeldeanlage. Dies alles lässt darauf schliessen, dass das Formular und dessen Inhalt der Beschwerdegegnerin durch den zuständigen Polizisten sehr wohl erklärt worden ist. Auch ist bzw. wäre es der Beschwerdegegnerin sicherlich möglich gewesen, entsprechende Rückfragen zu stellen, zumal Polizistinnen und Polizisten regelmässig Laien in verständlicher Art das Formular «Strafantrag – Privatklage» erklären müssen.