Vielmehr wurde dieses unbestritten zusammen mit einem Polizisten auf dem Polizeiposten ausgefüllt. Auf dem Formular «Strafantrag – Privatklage» sind denn die Kreuze beim Strafantrag und beim Verzicht auf die Privatklägerstellung sowie die Straftatbestände der Drohung und Nötigung bereits elektronisch erfasst. Handschriftlich hinzugefügt findet sich zudem die Ergänzung