Aus dem Einvernahmeprotokoll ergeben sich zudem keinerlei Hinweise auf Verständigungsprobleme und als Verhandlungssprache wurde «Deutsch» aufgeführt. Es ist daher aus den Akten nicht nachvollziehbar, inwiefern die geltend gemachten Verständigungsprobleme aus sprachlichen Gründen vorgelegen haben sollen. Das Formular «Strafantrag – Privatklage» wurde der Beschwerdegegnerin nicht einfach zum alleinigen Ausfüllen mit nach Hause gegeben. Vielmehr wurde dieses unbestritten zusammen mit einem Polizisten auf dem Polizeiposten ausgefüllt.