II. 3. und SK 2011/34 vom 29. Juni 2011 Ziff. VIII). Am 3. Januar 2025 unterzeichnete B.________ das Formular «Strafantrag – Privatklage» und verzichtete im Verfahren gegen A.________ auf eine Privatklage. Aus dem Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern ist nicht ersichtlich, wie dieser Verzicht zustande kam bzw. ob der Geschädigten die Konsequenzen eines solchen Verzichts durch die Polizei erläutert worden ist. Einzig dem Einvernahmeprotokoll vom 3. Januar 2025 ist am Schluss zu entnehmen, dass B.________ die Opferhilfe kurz erläutert worden sei, weitergehende Erklärungen fanden offensichtlich nicht statt.