Mit Schreiben vom 30. April 2025 bestätigte der Beschwerdeführer seine Beschwerdeabsicht und erhob Beschwerde gegen die Verfügung vom 15. April 2025. Mit Verfügung vom 7. Mai 2025 eröffnete die Verfahrensleitung ein Beschwerdeverfahren und gab der Generalstaatsanwaltschaft und der Beschwerdegegnerin Gelegenheit zur Stellungnahme. Am 30. April 2025, 15. Mai 2025 (eingelangt bei der und weitergeleitet durch die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland) sowie am 15. Mai 2025 (eingelangt direkt bei der Beschwerdekammer) reichte der Beschwerdeführer weitere Eingaben ein.