, an die Staatsanwaltschaft und konstituierte sich als Privatklägerin im Verfahren BM 25 3032. Mit Verfügung vom 15. April 2025 liess die Staatsanwaltschaft die Beschwerdegegnerin als Privatklägerin zu. Am 23. April 2025 leitete die Staatsanwaltschaft das Schreiben des Beschwerdeführers vom 22. April 2025 an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) weiter.