Mit Verfügung vom 7. Februar 2025 vereinigte der zuständige Gerichtspräsident die Verfahren PEN 24 400 und PEN 25 3 und lud die Parteien zur Hauptverhandlung 16. April 2025 vor. Der Beschwerdeführer wurde zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. Am 12. Februar 2025 wurde die Hauptverhandlung auf Ersuchen des Zeugen auf den 30. April 2025 verschoben und der Beschwerdeführer erneut zum persönlichen Erscheinen verpflichtet. Am 30. April 2025 verfügte das Regionalgericht, dass die Strafbefehle infolge Rückzugs der Einsprachen in Rechtskraft erwachsen seien.