Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf acht Tage festgesetzt. Nachdem er gegen beide Strafbefehle Einsprache erhoben hatte, hielt die Regionale Staatsanwaltschaft Oberland mit Verfügungen vom 12. November 2024 bzw. 9. Januar 2025 an den Strafbefehlen fest und überwies die Akten an das Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Regionalgericht) zur Durchführung des Hauptverfahrens. Mit Verfügung vom 7. Februar 2025 vereinigte der zuständige Gerichtspräsident die Verfahren PEN 24 400 und PEN 25 3 und lud die Parteien zur Hauptverhandlung 16. April 2025 vor.