Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf einen Tag festgesetzt. Mit Strafbefehl O 24 12684 vom 23. September 2024 wurde er wegen Führens eines Motorfahrzeugs im angetrunkenen Zustand (nicht qualifiziert 0.35 mg/l) schuldig erklärt und mit einer Busse von CHF 800.00 bestraft. Die Ersatzfreiheitstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wurde auf acht Tage festgesetzt.