Auch wenn die Massnahme für den Beschwerdeführer einschneidend sein mag, werden dadurch seine wohl verstandenen Interessen geschützt. 7.4 Daraus folgt, dass auch die Verhältnismässigkeit der vorsorglichen offenen Unterbringung des Beschwerdeführers in der M.________ zu bejahen ist. 8. Die Beschwerde erweist sich als unbegründet und ist abzuweisen.