227 StPO nach spätestens einem Monat von Amtes wegen überprüft bzw. neu verlängert werden muss (Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 25 62 + 63 vom 21. Februar 2025 E. 7.2 unter anderem mit Verweis auf das Urteil des Bundesgerichts 1B_437/2011 vom 14. September 2011 E. 4.3). Auch wenn die mit einer vorsorglichen offenen Unterbringung einhergehenden Einschränkungen mutmasslich geringer sind, erscheint auch eine monatliche Überprüfung der diesbezüglichen Voraussetzungen angesichts der Schwere des Eingriffs als angezeigt (vgl. auch BGE 141 IV 190 E. 3.3 [= Pra 104 (2015) Nr. 70], wonach für die «einschneidendsten» Er-