Nur am Rande ist anzumerken, dass sich angesichts des jüngsten Kurvengangs ernsthaft die Frage stellt, ob eine offene Unterbringung längerfristig ausreichen wird. 7.2.2 Wenn vorgebracht wird, es könne nicht gesagt werden, dass sich der Beschwerdeführer einer Begutachtung entziehen werde, da noch keine solche angeordnet worden sei, kann der Verteidigung nicht gefolgt werden.