als geeignet, um die in der angefochtenen Verfügung genannten Ziele (Begutachtung im stationären Rahmen; Abschluss des Schuljahres und Förderung im Berufsfindungsprozess; therapeutische und/oder medikamentöse Begleitung für das Lernsetting; altersgerechte Freizeitgestaltung; Auseinandersetzung mit Peer-Gruppe; Pflege gesunder Kontakte) zu erreichen, handelt es sich dabei doch um eine Institution zur akuten Krisenintervention bei männlichen Jugendlichen (http://www.M.________.ch/ueberuns/auftrag/ [zuletzt besucht am 15. Mai 2025]). Letzteres wird vom Beschwerdeführer denn auch nicht in Abrede gestellt.