Nach Auskunft des Bruders des Beschwerdeführers sei es nicht das erste Mal gewesen, dass der Beschwerdeführer gegenüber der Mutter handgreiflich geworden sei. Die Mutter habe anschliessend die Polizei verständigt, welche den Beschwerdeführer aufgegriffen und ins M.________ zurückgebracht habe. Dieser habe angegeben, auf Kurve Drogenschulden eingetrieben zu haben (S. 15-16 des Betreuungsjournals, E-Mail von Herrn U.________ vom 2. Mai 2025).