Diese meldete sich später telefonisch beim M.________ und gab im Rahmen des Gesprächs an, dass sie die Situation überfordere und ihr das Verhalten des Beschwerdeführers Sorge bereite. Gemäss Rückmeldung des Co-Leiters der M.________, Herr U.________, bekam dieser anlässlich des erwähnten Telefonats mit, dass sich der Beschwerdeführer geweigert hatte, zurück nach M.________ zu gehen, im Rahmen des Streits gewalttätig gegenüber der Mutter geworden war und daraufhin entwichen ist. Nach Auskunft des Bruders des Beschwerdeführers sei es nicht das erste Mal gewesen, dass der Beschwerdeführer gegenüber der Mutter handgreiflich geworden sei.