Des Weiteren hätten sich keine Auffälligkeiten gezeigt und er habe angegeben, bis am Montag mitzumachen, bis ihn seine Anwältin raushole. Weshalb der Beschwerdeführer ein Messer bei sich trug, ist unklar, er gab dieses jedoch freiwillig ab (S. 14 des Betreuungsjournals, E-Mail von Herr T.________ vom 25. April 2025). Gemäss Betreuungsjournal entwich der Beschwerdeführer sodann am 29. April 2025 aus der M.________, mutmasslich um einer Sanktion wegen Cannabiskonsums zu entkommen. In der Folge tauchte er am 30. April 2025 bei der Mutter auf. Diese meldete sich später telefonisch beim M.______