_ schwierig gestaltete. Insbesondere habe sich der Beschwerdeführer geweigert, sein Handy abzugeben, so dass er in den Einschluss genommen werden musste, um ihm das Handy abzunehmen. Zudem wurde er positiv auf Kokain (470ng/ml) getestet, was er lediglich damit kommentierte, dass er eigentlich nur Cannabis konsumiere und gedacht habe, das vor zwei Tagen eingenommene Kokain zeige nicht mehr an. Des Weiteren hätten sich keine Auffälligkeiten gezeigt und er habe angegeben, bis am Montag mitzumachen, bis ihn seine Anwältin raushole.