Nach dem Vorfall berichtete die Mutter der Jugendanwaltschaft zwar, dass der Beschwerdeführer die Schule in der L.________ regelmässig und gerne besuche und am Mittwoch direkt ins Praktikum gehe, sie sich aber wegen der Zeit, die der Beschwerdeführer «draussen» verbringe, Sorgen mache. Sie traue seinen Freunden nicht und verdächtige sie, in Drogenhandel verwickelt zu sein. Am letzten Wochenende sei der Beschwerdeführer erst um 5.00 Uhr nachhause gekommen (S. 11 des Betreuungsjournals, Gespräch vom 1. April 2025 mit der Mutter).