Im Rahmen des Abklärungsgesprächs vom 20. Januar 2025 gab der Beschwerdeführer an, Selbstmordgedanken zu haben. Er habe oft kreisende, negative Gedanken, die er mit Kiffen oder Alkoholkonsum abschalte. Zudem äusserte er, finanzielle Probleme (CHF 1'000.00 Schulden bei S.________) zu haben (S. 2 des Betreuungsjournals). Anlässlich der Gespräche vom 24. Januar 2025 und 3. Februar 2025 distanzierte er sich zwar von den Selbstmordgedanken, gab aber an, nach wie vor zu Entspannungszwecken zu kiffen (S. 3-4 des Betreuungsjournals). Die mit der V.________ (Stiftung) (Anmerkung der Kammer: V.____