Dem Betreuungsjournal kann weiter entnommen werden, dass sich die negative Verhaltensveränderung des Beschwerdeführers damit begründen lasse, dass er sich in P.________ (Ort) in eine schlechte Peer- Gruppe begeben habe. Auch nachdem er wieder bei der Mutter wohnte, pflegte er (noch) Kontakte zu Erwachsenen, die die Mutter nicht unterstützte, und blieb oft nächtelang weg. Laut Beistand (Herr J.________) sei die Mutter überfordert (S. 1-2 des Betreuungsjournals, Telefonat vom 11. Dezember 2024 mit Herr J.________). Im Rahmen des Abklärungsgesprächs vom 20. Januar 2025 gab der Beschwerdeführer an, Selbstmordgedanken zu haben.