Der Beschwerdeführer sagte aus, er kenne F.________ aus P.________ (Ort). F.________ sei auf Kurve gewesen. Er habe Kollegen getroffen, die er erst seit zwei Tagen gekannt habe. Diese hätten «was zu klären» gehabt und er sei mitgegangen. Im Kocherpark hätten die anderen «die Sache» mit F.________ «geklärt». Danach seien sie an den Ort gegangen, wo der Security die Polizei gerufen habe (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers, S. 3 Z. 25-26, 31 und 38-53, S. 5 Z. 127-129; Anmerkung der Kammer: der Sicherheitsmitarbeiter meldete der Polizei, wonach an der Q.________ (Strasse) in N._____