Am 6. Juli 2021 und 18. Juli 2021 ergingen die Strafbefehle SL-21- 0460 und SL-21-0648 wegen Beschimpfung und Tätlichkeiten bzw. Beschimpfung und Drohung. Mit Strafbefehl SL-24-0820 vom 1. November 2024 erfolgte eine Verurteilung wegen Konsums von Marihuana und Hinderung einer Amtshandlung. 5.2 Der Beschwerdeführer bestreitet nicht, dass Ende 2024 gegen ihn ein Strafverfahren wegen Erpressung, Drohung und Nötigung eröffnet wurde.