ensituation und dem überbordenden Freizeitverhalten von A.________, verhältnismässig. Das bisherige Setting (auf freiwilliger Basis im Rahmen der zivilrechtlichen Unterstützung) reicht nicht aus, um A.________ vor weiterer Delinquenz zu schützen und es muss davon ausgegangen werden, dass er in einem hohen Grad selbst- und fremdgefährdend unterwegs ist. Mit der Unterbringung sollen insbesondere folgende Ziele erreicht werden: