Aufgrund der laufenden polizeilichen Ermittlungen wurde per 19.03.2025 die Untersuchung erneut ausgedehnt wegen vorsätzlicher einfacher Körperverletzung durch Gebrauch eines gefährlichen Gegenstandes, Angriff, evtl. Diebstahl, versuchter Erpressung, mehrfacher Drohung und mehrfacher Nötigung. Die Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung durch die Jugendanwaltschaft BJS und damit die Ablösung der bisherigen zivilrechtlichen Massnahmen auf freiwilliger Basis ist notwendig und auch angesichts des erneuten Verdachts auf massive Straffälligkeiten, seinem labilen Befinden, der Famili-