Vor allem die Ausgangzeiten abends bzw. nachts sowie der aus Sicht der Mutter nicht förderlichen Freundeskreis von A.________ führten vermehrt zu Konflikten zwischen ihm und seiner Mutter. Da von zivilrechtlicher Seite her eine Anschlusslösung in Vorbereitung war, wurde in Rücksprache mit dem Beistand entschieden, die zivilrechtlichen Bemühungen einer freiwilligen Unterbringung von Seiten der Jugendanwaltschaft zu unterstützen und abzuwarten, ob diese einen beruhigenden Effekt auf seinen Lebenswandel haben und damit das Risiko von weiteren möglichen Delikten zu minimieren. Sein Beistand, Herr J.________ vom Sozialdienst K.__