Einleitung der geeigneten Schutzmassnahmen – zukommt (Urteil des Bundesgerichts 1B_292/2022 vom 28. Juli 2022 E. 2.1 mit zahlreichen Hinweisen; vgl. auch Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Reist gegen Schweiz, vom 27. Oktober 2020, insbesondere E. 81), muss dies ad maiore minus auch bei der Anordnung einer vorsorglichen Unterbringung in einer offenen Erziehungseinrichtung zwecks Begutachtung gelten. 3.3 Gestützt auf Art. 9 Abs. 3