In der Folge eröffnete die Verfahrensleitung am 5. Mai 2025 ein Beschwerdeverfahren, stellte den Parteien eine Kopie der Beschwerde zu und gab der Leitung Jugendanwaltschaft Gelegenheit zur Stellungnahme. Mit Stellungnahme vom 8. Mai 2025 (inkl. Beilage) beantragte die Leitung Jugendanwaltschaft die kostenfällige Abweisung der Beschwerden. Am 15. Mai 2025 teilte Fürsprecherin Marti mit, dass keine Schlussbemerkungen eingereicht werden.