Mit Verfügung vom 15. April 2024 (der amtlichen Verteidigung zugestellt am 22. April 2025) ordnete sie die vorsorgliche Unterbringung des Beschwerdeführers in einer offenen Erziehungseinrichtung mit gleichzeitiger Begutachtung an. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Fürsprecherin C.________, am 2. Mai 2025 Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte: 1. Die Verfügung der Jugendanwaltschaft Region Berner Jura-Seeland, Jugendanwältin H.___