1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Der Entscheid des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts vom 24. April 2025 wird aufgehoben, soweit dieses die Untersuchungshaft bis zum 19. Oktober 2025 verlängert hat. Die Untersuchungshaft wird bis zum 19. Juli 2025 verlängert. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'500.00, werden zur Hälfte, ausmachend CHF 750.00, dem Beschwerdeführer auferlegt. Den Rest, ausmachend CHF 750.00, trägt der Kanton Bern.