10 tatsächlich verbessert hat und bei ihm ein «teilweiser Sinneswandel» zu erkennen ist. Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, dass unter Einbezug der persönlichen Begutachtung ein zweites bzw. ergänzendes Vorabgutachten zur Frage der Rückfallprognose und der Möglichkeit allfälliger Ersatzmassnahmen eingeholt wird. Dessen Erstellen sollte in einem Zeitraum von drei Monaten möglich sein. Mit Ablauf der drei Monate wird darüber zu befinden sein, ob der besondere Haftgrund der qualifizierten Wiederholungsgefahr nach wie vor gegeben ist.