Der Beschwerdeführer wurde am 27. Februar 2025 festgenommen und am 1. März 2025 in Untersuchungshaft versetzt. Mit dem angefochtenen Entscheid verlängerte das Zwangsmassnahmengericht die Untersuchungshaft bis am 19. Oktober 2025. Mit Blick auf den ihm gegenüber erhobenen Vorwurf der Brandstiftung (Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr) droht dem Beschwerdeführer mit der Verlängerung der Untersuchungshaft um sechs Monate noch keine Überhaft.