Im Weiteren war Dr. med. D.________ offensichtlich in der Lage, das Vorabgutachten gestützt auf die ihm zur Verfügung gestellten Aktenstücke auszufertigen, womit seiner Einschätzung nach auf ein persönliches Gespräch zum jetzigen Zeitpunkt offensichtlich verzichtet werden konnte. Dem Gutachter lagen zahlreiche aktuelle und auch mehrere Jahre zurückliegende Unterlagen – darunter diverse medizinische und psychiatrische Berichte – vor. Die daraus gewonnen Erkenntnisse erscheinen geeignet, um ein umfangreiches Aktengutachten zu erstellen. Das Vorabgutachten ist zudem fundiert und erscheint schlüssig.