Zudem lässt sich bereits aus dem Inhalt der Telefonnotiz vom 10. April 2025, wonach der Beschuldigte immer wieder in die Bewachungsstation des Inselspitals verlegt werden muss, schliessen, dass sich der Gesundheitszustand des Beschuldigten nicht verbessert hat. Gestützt auf die schlüssige Vorabstellungnahme sowie mit Verweis auf die in Ziffer 9 f. hiervor zitierten Ausführungen aus den bisherigen Haftentscheiden ist nach wie vor von qualifizierter Wiederholungsgefahr auszugehen.