Ergänzend ist hinzuzufügen, dass auch die mutmasslichen Versuche des Beschuldigten im Vorfeld des Brandes des Mehrfamilienhauses, sein Fahrzeug anzuzünden, für ein untragbar hohes Risiko für weitere Delikte sprechen. Daraus lassen sich nämlich Aggravierungstendenzen erkennen, zumal der Beschuldigte tatverdachtsgemäss, nachdem er versucht hatte, sein eigenes Fahrzeug anzuzünden, in einem bewohnten, in fremdem Eigentum stehenden Mehrfamilienhaus einen Brand gelegt und damit die Gefahr der Schädigung von Personen deutlich erhöht hat.