7 drohenden schweren Gewaltverbrechen auch nach neuem Recht keine sehr hohe Eintretenswahrscheinlichkeit verlangt werden (vgl. zum Ganzen: Urteil des Bundesgerichts 7B_1009/2024 vom 3. Oktober 2024 E. 2.2 und 2.3; BGE 150 IV 149 E. 3.6.2; 150 IV 360 E. 3.2.4; je mit Hinweisen). 5.3.1 Zur Rückfallprognose erwog das Zwangsmassnahmengericht in seinem Entscheid vom 25. März 2025 (KZM 25 599; Ziff. 18), was folgt: […] In Bezug auf das Prognoseelement nach Art. 221 Abs. 1bis lit.