6 in der Nacht unbemerkt hätten entwickeln können, wodurch die schlafenden Bewohner einer noch höheren Gefahr ausgesetzt gewesen wären. Das Zwangsmassnahmengericht führt daher zutreffend aus, dass es nur dem glücklichen Zufall zu verdanken ist, dass im Zusammenhang mit dem Brand keine Personen verletzt worden sind. Gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist es diesfalls unerheblich, ob das schwere Delikt tatsächlich zu einer schweren Beeinträchtigung der physischen, psychischen oder sexuellen Integrität geführt hat (vgl. E. 5.1).