Ausserdem sind gemäss Bericht zwei Brandstellen im Fahrzeug des Beschuldigten festgestellt worden. Dass der Beschuldigte mutmasslich bereits versucht hat, sein Fahrzeug in Brand zu setzen, stellt ein weiterer Hinweis auf die Täterschaft des Beschuldigten dar. Auf die Edition des Einvernahmeprotokolls von J.________, H.________-Mitarbeiter, – wie dies die amtliche Verteidigung beantragt – kann verzichtet werden. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit dadurch neue relevante Erkenntnisse für das vorliegende Haftverlängerungsverfahren zu gewinnen wären, zumal auch wenn J._____