Der Beschuldigte sei gemäss seinen eigenen Aussagen im Zeitpunkt des Brandes allein im Haus gewesen. Zudem habe er im Vorfeld gegenüber mehreren Personen geäussert, dass er das Haus in Brand stecken werde. Der Beschuldigte habe anlässlich der Hafteinvernahme ausserdem spontan ausgesagt, er gehe davon aus, dass es beim Brand um Versicherungsbetrug gehe. Er selbst sei in starker Geldnot und habe aus diesem Brandereignis von der Hausratsversicherung eine Akontozahlung von CHF 8’000.00 erhalten. Das stelle ein mögliches Tatmotiv dar.