Die Staatsanwaltschaft schloss mit delegierter Stellungnahme vom 8. Mai 2025 auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Am 12. Mai 2025 (vorab elektronisch 9. Mai 2025) gingen die Schlussbemerkungen von Rechtsanwalt A.________ ein. Auf Nachfrage hin verzichtete die Staatsanwaltschaft auf das Einreichen von abschliessenden Bemerkungen.