Auf Antrag der Staatsanwaltschaft verlängerte das kantonale Zwangsmassnahmengericht (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht) am 25. März 2025 die Untersuchungshaft bis am 19. April 2025. Mit Entscheid vom 24. April 2025 wurde die Untersuchungshaft durch das Zwangsmassnahmengericht um sechs Monate, d.h. bis am 19. Oktober 2025 verlängert. Hiergegen erhob der Beschwerdeführer, amtlich verteidigt durch Rechtsanwalt A.________, am 2. Mai 2025 (Eingang: 5. Mai 2025) Beschwerde bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdekammer) und beantragte Folgendes: