6. Zu eröffnen: - dem Strafkläger/Gesuchsteller (per Einschreiben) - der Beschuldigten (per Einschreiben) - dem Gesuchsgegner (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau (per B-Post) Bern, 30. Juli 2025 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: Oberrichter Gerber Der Gerichtsschreiber i.V.: