30 Abs. 1 BV weitgehend übereinstimmender Gehalt zukommt. Daher kann auch ein verfahrensleitendes Mitglied der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, wenn Umstände vorliegen, die objektiv geeignet sind, den Anschein der Befangenheit zu erwecken (BGE 141 IV 178 E. 3.2.2, bestätigt in Urteil des Bundesgerichts 7B_513/2024 vom 25. Oktober 2024 E. 5.1; je mit Hinweisen; s. auch BOOG, a.a.O., N. 3 vor Art. 56-60 StPO). Befangenheit eines staatsanwaltlichen Untersuchungsleiters ist nach der Praxis des Bundesgerichtes nicht leichthin anzunehmen.