3.2 Der Gesuchsgegner bringt in seiner Stellungnahme zusammengefasst vor, es sei zwar zutreffend, dass er in seiner Zeit in E.________ (Ort) mit zahlreichen Fällen, in welche der Gesuchsteller involviert war, betraut gewesen sei, doch seien sämtliche Entscheide im Einklang mit der gültigen Rechtsordnung sowie unter Berücksichtigung der jeweiligen Genehmigungspflicht ergangen. 3.3 In seiner Stellungnahme hält der Gesuchsteller an seinem Ausstandsbegehren fest. Er bringt zusammengefasst und soweit rechtserheblich vor, dass die hohe Anzahl negativer Entscheide eine Befangenheit begründen würde. Sodann sei der Gesuchsgegner vorbefasst.